Die Landwirtschaftskammer hat 2012 ein Hofwegeprogramm mit 30 Prozent (brutto) bzw. 36 Prozent (netto) Beihilfe der förderbaren Baukosten angeboten. Gefördert wur-den Neubauten mit mindestens 50 Laufmeter bis maximal 150 Laufmeter Weglänge sowie Asphaltdeckensanierungen ab 50 Laufmeter ohne Längenbegrenzung. Die Auf-nahme ins Bauprogramm erfolgte ausschließlich nach der chronologischen Reihung in der Anmeldeliste. Insgesamt wurden 82 Baustellen betreut. Bei einem Baukostenan-teil von 1.322.125 Euro wurden Beihilfen in der Höhe von 478.125 Euro zur Verfügung gestellt.
Weginstandhaltungsaktion
Über die Weginstandhaltungsaktion wurden in 14 Umstellungsgemeinden 578 km bear-beitet. Dafür standen 924.875 Euro zur Verfügung, die sich wie folgt zusammensetzen:
Weginstandhaltungsaktion
Bedarfszuweisung ÖVP € 550.000
Bedarfszuweisung SPÖ € 250.000
Landesmittel € 124.875
Wegebauförderungsaktion:
Insgesamt wurden 82 Baustellen betreut. Bei einem Baukostenanteil von 1.322.125 Euro wurden Beihilfen in der Höhe von 478.125 Euro zur Verfügung gestellt.
INVEKOS
(Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem)
Die Abwicklung der Anträge im Rahmen des INVEKOS ist eine wesentliche Aufgabe der Landwirtschaftskammer.
Im INVEKOS- System erfüllt die Kammer folgende Aufgaben n die Beratung und Information der Landwirte
n Digitalisierung und damit Festlegung der Referenzfläche n die Entgegennahme der Anträge
n die Datenerfassung und visuelle Kontrolle der Anträge n Korrekturarbeiten
n Berufungen und Ersuchen um Richtigstellung Auszahlungen 2012
Am 15. November 2012 wurden die Leistungsabgeltungen bei Teilnahme am österrei-chischen Umweltprogramm (ÖPUL) und an der Ausgleichszulage (Bergbauernförde-rung) durch die Agrarmarkt Austria akontiert. Die Einheitliche Betriebsprämie wurde am 19. Dezember 2012 angewiesen.
Im Jahr 2012 mussten Betriebe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben für das ÖPUL und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gesperrt werden, wenn deren Vorort-kontrollen zum Berechnungsbeginn noch nicht abgeschlossen waren. Hintergrund war, dass die Agrarmarkt Austria ganzjährig Vorortkontrollen durchführen muss, um die För-derungsvoraussetzungen bis Jahresende auf ihre Einhaltung zu kontrollieren.
ÖPUL und Ausgleichszulage:
75 Prozent der Leistungsabgeltungen für die Heimbetriebsflächen werden ausbezahlt, auch dann, wenn eine Vorortkontrolle noch nicht abgeschlossen ist.
Sonderfall Almen
Der Europäische Rechnungshof hat bei Prüfungen von beantragten Almfutterflächen, u.a. auch in der Steiermark, eklatante Flächenabweichungen festgestellt. Daraufhin wurde die Zuverlässigkeit der Zahlstelle Agrarmarkt Austria angezweifelt.
Als Reaktion darauf musste Österreich Maßnahmen ergreifen und hat entschieden, dass im Herbst 2012 nur jene Almfutterflächen bei den Auszahlungsberechnungen Berücksichtigung finden können, die in den Jahren 2011 und/oder 2012 im Zuge einer Vor-Ort- Kontrolle ermittelt bzw. bestätigt wurden.
Bei allen Auftreibern auf Almen, die 2011 und/oder 2012 nicht vor Ort kontrolliert wur-den, konnte der almaliquote Flächenanteil für die Ausgleichszulage und die ÖPUL-Maß-nahme „Alpung und Behirtung“ keine Berücksichtigung finden. Diese Vorgangsweise hatte auch für die Einheitliche Betriebsprämie (EBP) Gültigkeit. Darüber hinaus wurde für die EBP festgelegt, dass Auftreiber auf Almen, die 2012 für eine Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt, aber die Vor-Ort- Kontrolle nicht zeitgerecht abgeschlossen werden konnte, beim Heimbetrieb keine EBP (auch nicht für den Heimbetrieb) zur Auszahlung gelangt.
Die Nachzahlung erfolgt nach verwaltungstechnischer Prüfung oder
Vorort-Überprü-fung der Almfutterflächen durch die Agrarmarkt Austria im Laufe des Jahres 2013.
Als weitere Konsequenz der Almprobleme wurde die Festlegung der Referenz auf den Almen mit 15. Dezember 2012 der Agrarmarkt Austria übertragen.
Arbeitsschwerpunkte 2012 Mehrfachantrag
Die Abwicklung des Mehrfachantrages war auch 2012 ein Arbeitsschwerpunkt. In der Steiermark wurden 27.407 Anträge bearbeitet. Die zentrale Entgegennahme und Erfassung in den Bezirkskammern und wenigen Außenstellen hat sich bewährt. Die Abwicklung der Mehrfachanträge wird auch zukünftig in dieser Form erfolgen, da nur so eine den Erfordernissen entsprechende Abwicklung (GIS-Identität aller Feldstücke) gewährleistet ist.
Mehrfachantrag online – MFO
Im Mehrfachantragsjahr 2012 war es erstmals möglich, den Mehrfachantrag-Flächen (MFA) online über das Internetserviceportal eAMA über die Internetadresse www.
eama.at elektronisch abzuwickeln. Die MFO Antragstellung war von 19. März bis 7. Mai 2012 möglich, vorausgesetzt die Flächen waren im Geografischen Informationssystem (GIS) aktualisiert. Bei der Vorlage von Ausnahmegründen (z. B.: nicht korrekte Stamm-daten, keine 100 prozentige Digitalisierung) konnte der Mehrfachantrag nicht online gestellt werden.
Korrekturen von Onlineanträgen konnten nicht online, sondern nur über die zuständige Bezirkskammer abgewickelt werden.
Flächendigitalisierung
Im Sommer 2012 wurden ca. 7.200 Hofkarten an Heimbetriebe und 540 Almhofkarten von der Agrarmarkt Austria den Bezirkskammern zur Verteilung übermittelt. Die neuen Hofkarten wurden größtenteils durch Terminvergabe an den betroffenen Landwirt mittels Hofkartenaktualisierungsdigitalisierung richtig gestellt. Eine Aktualisierungs-digitalisierung ist unbedingt erforderlich, da eine Prämiengewährung im Rahmen des Mehrfachantrag-Flächen 2013 nur möglich ist, wenn das Flächenpolygon auf Basis der aktuellen Hofkarte neu beurteilt und gespeichert wurde. Betroffen von den Hofkarten-lieferungen waren vorrangig die Bezirke Hartberg, Weiz, Graz-Umgebung, sowie Mürz-zuschlag, Bruck und Leoben. Die Aktualisierungsdigitalisierung musste bis spätestens 14. Dezember 2012 abgeschlossen werden.
Eine weitere Vorgabe war die Schlagdigitalisierungen der Naturschutzflächen. Ca.
11.000 Schläge, vorwiegend im Naturschutz, mussten in der Steiermark häufig unter Einbindung der Naturschutzbehörde korrigiert werden.
Schulungen für Almbewirtschafter
Das Jahr 2012 stand unter dem Schwerpunkt Almfutterflächen. Dazu wurden wie bereits in den Vorjahren nicht nur die Almbewirtschafter geschult. Mit den Vorstand-mitgliedern des Steirischen Almwirtschaftsvereins und den Mitgliedern des Bergbauer-nauschusses wurde von der Landwirtschaftskammer auch eine Schulung durchgeführt.
2012 war es erstmals möglich, den
Mehrfachantrag-Flächen (MFA) online über das Internetserviceportal eAMA über die Internetadresse www.eama.at elektronisch abzuwickeln.
Almkontrollen
Aufgrund von bundesweiten Abweichungen bzw. Beanstandungen bei den Almkontrol-len bei der Erstauswahl wurde die Kontrollquote auf rund ein Drittel aller Almen erhöht.
Dies bedeutete, dass von den rund 1.910 steirischen Almen ca. 800 Almen Vorort kon-trolliert wurden.
Qualitätskontrolle Almen
Es wurde im September begonnen, alle Almen einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.
Almen mit neuer Hofkarte (ca. 650) mussten bis 14. Dezember 2012 neu beurteilt und abgespeichert werden. Die übrigen Almen wurden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Wurde nach einer Beurteilung im Invekos-GIS durch die Digitalisierungs-kraft ein Korrekturbedarf festgestellt, wurde gemeinsam mit dem Almverantwortlichen die Almfutterfläche neuerlich beurteilt. Bei einer Verringerung der Almfutterfläche wurde mit dem Landwirt die Korrekturmöglichkeit in die Vergangenheit bis zum Mehr-fachantrag 2009 überprüft.
ÖPUL 2007
Insgesamt nahmen 19.447 Betriebe am ÖPUL 2007 teil. In der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 ist eine Ausstiegsmöglichkeit aus den Maßnahmen (ausgenommen „Mahd von Steilflächen“, „Tierschutzmaßnahme“ und Naturschutzmaßnahme „K20“) nach Erfül-lung des fünfjährigen Verpflichtungszeitraumes vorgesehen. Für Begrünungsteilneh-mer war es bis zum 15. Oktober 2012 möglich, aus der Maßnahme auszusteigen, wenn erstmals mit dem Herbstantrag 2006 nach ÖPUL 2007 begrünt wurde.
Herbstantrag 2012
Mit dem Herbstantrag 2012 mussten die Begrünungsteilnehmer wieder die begrünten Schläge und die Schläge mit Mulchsaat bekannt geben. Darüber hinaus gab es nur mehr die Möglichkeit, Maßnahmenwechsel zwischen den Kategorien in der Tierschutz-maßnahme (Weide- und Auslaufprämie) vorzunehmen. Ein Maßnahmenneueinstieg oder eine Maßnahmenausweitung waren nicht mehr möglich. Möglich ist noch die ÖPUL-Maßnahmenübernahme.