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2 Förderungen Bund

Seit 1. Jänner 2005 traten neue Richtliniender Jugendförderung in Kraft

2.6.8 Familien

2.6.8.1 Förderung Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben und Erwerbstätigkeit ist heute eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen: Wer seine Kinder betreut oder ältere Familienmitglieder pflegt, für den müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, Familie und Beruf vereinbaren zu können.

Was das Audit FAMILIE & BERUF leistet

Das Audit FAMILIE & BERUF analysiert, systematisiert und gewichtet die familienbewussten Maßnahmen und Angebote eines Unternehmens. Dabei wird exakt von dem jeweiligen Unternehmen, den spezifischen Rahmenbedingungen, Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgegangen.

Im Rahmen einer Auditierung werden angemessene Ziele einer familienbewussten

Personalpolitik definiert. Ob diese erreicht worden sind, lässt sich durch die Re-Auditierung nach drei Jahren überprüfen. Da im Rahmen des Audits auch quantitative unternehmens-und familienbezogene Daten erfasst, verknüpft unternehmens-und analysiert werden, wird für das Unternehmen die Basis für eine Kosten-Nutzen-Analyse familienbewusster Maßnahmen geschaffen.

Mit dem Audit FAMILIE & BERUF erhält das Unternehmen ein Instrument, das nach erfolgter Erstauditierung auch jederzeit intern weiterverwendet werden kann (z.B. zum "Check Up"

von Abteilungen, Bereichen).

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vergibt Förderungen für externe Beratungs- und Begutachtungskosten, die im Zuge der Auditierung entstehen.

• Gefördert werden können Unternehmen der Privatwirtschaft und Non-Profit Unternehmen, die das Audit gemäß der Rahmenrichtlinie durchführen.

• Nicht gefördert werden können Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und

öffentlich-rechtliche Einrichtungen; diese haben die aus der Auditierung entstehenden Kosten selbst zu tragen.

• Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Mitarbeiter/innenanzahl im gesamten Unternehmen. Unter Mitarbeiter/innen sind die unselbstständig Erwerbstätigen zum Zeitpunkt der Antragstellung zu verstehen.

Weiter Informationen:

http://www.familieundberuf.info/index.htm

http://www.familieundberuf.info/waicgi/news.pl?b=183&partner=17&ueber=Downloads http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0179

2.6.8.2 Förderung von Elternbildungsangeboten

Seit 1. Jänner 2000 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz alljährlich Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds für die

Förderung von Elternbildungsangeboten zur Verfügung.

Ziel der Elternbildungsförderung ist die Gewährleistung qualitativer Elternbildungs-angebote, um Schwierigkeiten in der alltäglichen Eltern-Kind-Beziehung und Partnerschaftlichkeit vorzubeugen. Weiters sollen durch niederschwellige Angebote Mütter und Väter aller Bildungsschichten erreicht werden.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz kann gemeinnützige Einrichtungen, die Elternbildungs-angebote gemäß den im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemachten Richtlinien vom 15.12.2004 durchführen, auf Antrag fördern.

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0087&doc=CMS1055920431809 http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/8/8/7/CH0096/CMS1057236295521/antragsfor mular_und_richtlinien.pdf

2.6.8.3 Förderungen von familienpolitisch relevanten Projekten Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Abteilung für allgemeine familienpolitische Angelegenheiten, kann bei der Umsetzung familienpolitischer Ziele auf ein breit gefächertes Instrumentarium zurückgreifen. Dazu zählt u.a. die Unterstützung von Vorhaben, die familienpolitisch relevant sind, österreichweite Bedeutung haben bzw. innovative Pilotprojekte sind.

Förderung von Projekten zum Thema "Familienkultur"

Seit 1. Jänner 2002 sind Sonderrichtlinien zur Förderung von Projekten zum Thema

"Familienkultur" in Kraft. Die Förderung von "Familienkultur" - von Aktivitäten, die zur kreativen Gestaltung des Familienalltags und gemeinsamen Tun anregen, soll zu mehr Miteinander und damit zu größerer Stabilität in den Familien beitragen. Im Rahmen dieses Schwerpunktes können gemeinnützige Einrichtungen für entsprechende Projekte auf Gemeinde- und Bezirksebene gefördert werden.

Kontakt: Dr. Lisa Lercher mailto:[email protected]

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0087&doc=CMS1055920431809&do cpart=downloads

2.6.8.4 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung

Ab 1. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung zur

Verfügung.

Ziel der Kinderbetreuungsförderung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Einmalförderung innovativer Kinderbetreuungsplätze, wobei die

bedarfsgerechte Flexibilität der Betreuungseinrichtungen besonders berücksichtigt wird.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz kann gemeinnützige Einrichtungen, etwa auch Elterninitiativen, die innovative

Kinderbetreuungsplätze gemäß den im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 22. Dezember 2004 kundgemachten Richtlinien durchführen, auf Antrag fördern.

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0092&doc=CMS1103633915021 http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/1/6/4/CH0092/CMS1103633915021/richtlinien.pdf Die Förderung nach diesen Richtlinien können ausschließlich juristischen Personen und Vereinen gewährt werden, deren Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Aufgaben umfasst, und nicht gewinngerichtet ist.

Es werden Zuschüsse zu Investitionskosten sowie eine Startförderung für Personalkosten gewährt.

2.6.8.5 Förderung von Familienkultur

Ziel des Programmes ist es, auf lokaler und regionaler Ebene Aktivitäten und Projekte anzuregen, die „Familienkultur“ im umfassenden Sinne fördern.

Es sollen auf lokaler Ebene - vorwiegend auf Selbstorganisation beruhende - Initiativen entstehen, die Familien zur kreativen Gestaltung ihres Familienalltageund zu gemeinsamen kreativem Tun abseits der gängigen Freizeitangebote animieren und die Kommunikation innerhalb der Familie, zwischen den Generationen und Kulturen aber auch nach außen fördern.

Gegenstand der Förderung sind Projekte und Aktivitäten für die Dauer von maximal drei Jahren. Gefördert können gemeinnützige Einrichtungen mit dem Sitz im Inland.

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0087&doc=CMS1055920431809 http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/7/8/2/CH0087/CMS1055920431809/sonderrichtl inien.pdf

Kontakt: Dr. Lisa Lercher mailto:[email protected]

2.6.8.6 Förderung von Mediation

Ziel der Förderung der Mediation ist die Sicherstellung eines an qualitativen Standards orientierten, bedarfsgerechten Mediationsangebotes in familien- und kindschaftsrechtlichen Konfliktfällen.

Gegenstand der Förderung sind:

(1) Mediationsangebote in familien- und kindschaftsrechtlichen Konfliktfällen, die den qualitativen Standards hinsichtlich der Grundqualifikationen und der speziellen mediatorischen Qualifikationen der Mediatoren sowie den vorgesehenen Durchführungsmodalitäten entsprechen;

(2) Angebote, welche die interdisziplinäre Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der Mediation unterstützen;

(3) Schaffung und Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundlagen.

Förderungswerber

Förderungen nach diesen Richtlinien können ausschließlich gemeinnützigen Einrichtungen (Rechtsträgern) gewährt werden, denen Mediator(inn)en angehören, die einen Quellberuf im juristischen Bereich oder im psychosozialen Bereich ausüben.

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0140&doc=CMS1056977805966 http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/1/1/6/CH0140/CMS1056977805966/richtlinien_.

pdf

Im Dokument Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Seite 92-95)