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Ländliche Entwicklung – GAP 2. Säule

Das Programm Ländliche Entwicklung ist ein wichtiger Teil (2. Säule) der Gemeinsamen Agrarpolitik. Vorrangiger Schwerpunkt sind Maßnahmen für die die Land- und Forstwirt-schaft zur Stärkung der Wettbewerbskraft sowie zur Abgeltung bestimmter Leistungen für die Umwelt und Landschaft. Weitere Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der ländlichen Strukturen unter besonderer Berücksichtigung der Diversifizierung der länd-lichen Wirtschaft (Vernetzung) ab. Das österreichische Programm mit einem jährländ-lichen Finanzierungsvolumen von rund 1.150 Mio € überwiegt die Ausgleichszahlungen der 1.

Säule der GAP (rund 750 Mio €) und ist somit das wichtigste agrarpolitische Instrument mit einer hohen einkommenspolitischen Bedeutung.

Grundstrukturen der Ländlichen Entwicklung

n Programmlaufzeit 2007 – 2013: Die EU verfolgt mit den zeitlich begrenzten Pro-grammperioden eine nachhaltigere Umsetzung und bessere Planbarkeit einschließlich der Finanzierung

n Gemeinsame Finanzierung EU und Österreich (Bund und Länder 60 / 40): Vorausset-zung für die Inanspruchnahme der zugesagten EU – Mittel aus dem Fonds Ländliche Entwicklung ist der Einsatz nationaler Mittel.

n Bundesrahmenprogramm mit spezifischen Ländermaßnahmen: Seit Anbeginn er-folgt die Programmierung auf der nationalen Ebene, womit vor allem eine vergleichbare Umsetzung in den Bundesländern und trotz der hohen Komplexität eine effiziente Ver-waltung verbunden ist.

n Thematische Schwerpunkte: Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Landschaft, Länd-licher Raum: Es müssen bei der Umsetzung alle Bereiche mit einem Mindestanteil

vertreten sein. Das österreichische Programm liegt EU – weit im Spitzenfeld was den hohen Anteil des flächenbezogenen Umweltprogrammes und Ausgleichszulage für die Benachteiligten Gebiete mit über 70 % betrifft.

n Leader: Integriertes Innovationsprogramm für die gesamthafte Entwicklung der länd-lichen Räume mit besonderer Beachtung der regionalen Ressourcen. Ein wesentliches Kennzeichen ist auch die aktive Beteiligung der Bevölkerung im Umsetzungsprozess und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge in der Re-gion.

n Zusätzliche Aufstockung der Ländlichen Entwicklung durch den „Health Check“ (HC) und das Konjunkturprogramm: Bedingt durch die Reformen im Rahmen des „Health Checks“ (Überprüfung der GAP Reform 2003) und des zur Bewältigung der allgemei-nen Wirtschaftskrise eingesetzten Konjunkturprogrammes wurden die EU – Mittel auf insgesamt rund 4.000 Mio € für die Programmperiode angehoben.

Programm Ländliche Entwicklung

Anteile der thematischen Schwerpunkte (Angaben in %)

SP 1 SP 2 SP 3 SP 4

EU – VO 10,0 25,0 10,0 5,0

EU 34,0 44,0 13,0 6,0

Ö 13,8 72,3 6,5 5,5

SP 1 = Wettbewerbsfähigkeit SP 2 = Umwelt und Landwirtschaft SP 3 = Lebensqualität und Diversifizierung SP 4 = Leader Rest auf 100 = Ausgaben für Technische Hilfe

Das österreichische Programm Ländliche Entwicklung verfügt gegenüber den Pro-grammen anderer Mitgliedstaaten über einen dominanten und überdurchschnittlich hohen Anteil des Schwerpunktes 2 mit dem ÖPUL – Programm und der Ausgleichs-zulage für die Benachteiligten Gebiete. Im Unterschied dazu hat der Schwerpunkt 1 mit den Investitionsbeihilfen und der Niederlassungsprämie ein deutlich geringeres Gewicht. Schwerpunkt 3 (Diversifizierung ) und Leader liegen in der Nähe der Mindest-erfordernisse.

LE - Mittel nach Schwerpunkten in den Mitgliedstaaten

Anteile in % Mio. €

SP 1 SP 2 SP 3 SP 4 LE 07 - 13

Österreich 14 72 6 5 4.025,6

Deutschland 28 40 24 6 9.079,7

Frankreich 34 53 7 5 7.584,5

Schweden 15 69 8 6 1.953,1

Tschechien 22 55 17 5 2.857,5

Polen 41 34 19 5 13.398,9

Volkswirtschaftliche Effekte der Ländlichen Entwicklung Scenario: Kein Programm Ländliche Entwicklung

Rückgang in der Landwirtschaft Wertschöpfung –13 % (Referenz: 2,7 Mrd €) Umsatz –15 % (Referenz: 7,5 Mrd €) Bio-Fläche –25 % (Referenz: 500.000 ha) Rückgang in der Volkswirtschaft Wertschöpfung –1,4 Mrd €

Beschäftigung –23.000 EU-Bilanz (Nettozahlungen) Anstieg von 356 auf 883 Mio €

Quelle: WIFO-Studie

Bergbauern und Benachteiligte Gebiete

Die Land- und Forstwirtschaft in Österreich ist wesentlich durch den hohen Anteil an den Alpen geprägt, die die natürlichen Produktionsbedingungen nachhaltig beeinflus-sen. Die klimatischen Verhältnisse und Höhenlage sowie vor allem die Topografie der landwirtschaftlichen Nutzflächen haben erschwerte Bewirtschaftungsverhältnisse zur Folge, die über die grundlegenden agrarpolitischen Instrumente hinaus spezifische Maßnahmen erfordern. Die Berglandwirtschaft sichert mit ihrer Produktionsfunktion, insbesondere über die flächenbezogene Viehhaltung, die einzigartigen alpinen Land-schaften als Lebens- und Wirtschaftsraum von großer gesellschaftlicher und ökono-mischer Bedeutung.

EU Abgrenzung der Benachteiligten Gebiete

Die Europäische Union praktiziert seit 1975 eine spezifische Politik für die Berggebiete und Benachteiligten Gebiete, wobei die Abgrenzung dieser Gebiete eine wesentliche Voraussetzung ist. Diese Gebiete sind drei Kategorien zuzuordnen: Berggebiete, Sons-tige Benachteiligte Gebiete und Kleine Gebiete. Die maßgeblichen Kriterien beziehen sich in der Regel auf naturbezogene Umstände wie klimatische Bedingungen, Ertrags-verhältnisse aufgrund der Bodenbonitäten und topografische Merkmale (Hangnei-gungsverhältnisse).

In Österreich liegen rund 81 % der Katasterfläche bzw. rund 70 % der landwirtschaft-lichen Nutzfläche in den Benachteiligten Gebieten, der weitaus größte Anteil liegt in der Kategorie Berggebiete.

Benachteiligte Gebiete in Österreich

Katasterfläche in ha % Landw. Nutzfläche %

Berggebiet 5.850.346 69,7 1.992.312 56,7

Sonstiges Benachteiligtes Gebiet 499.557 6,0 234.614 6,7

Kleines Gebiet 453.949 5,4 231.741 6,6

Benachteiligte Gebiete insgesamt 6.803.852 81,1 2.458.667 70,0 Nichtbenachteiligte Gebiete 1.584.603 18,9 1.052.419 30,0

Österreich 8.388.455 100,0 3.511.086 100,0

Berghöfekataster

Die Betriebe im Benachteiligten Gebiet werden mit Hilfe des Österreichischen Berg-höfekatasters nach ihrer betriebsindividuellen Erschwernislage eingestuft, damit bei der Ausgleichszulage für die Benachteiligten Gebiete eine sachgerechte Differenzierung und Zielsetzung herbeigeführt werden kann.

Der Berghöfekataster enthält Kriterienbündel bezogen auf die Innere Verkehrslage (IVL), Äußere Verkehrslage (AVL) und auf den Bereich Klima und Boden (BOKLI), das Schema erstreckt sich auf maximal 570 Punkte.

Bergbauernbetriebe nach BHK-Gruppen

Kategorie Betriebe % BHK - Punkte je Betrieb

BHK - Gruppe 1 21.147 31,8 62,8

BHK - Gruppe 2 27.082 40,7 129,3

BHK - Gruppe 3 12.275 18,4 220,2

BHK - Gruppe 3 6.054 9,1 315,4

BHK - Gruppe insgesamt 66.558 100,0 141,8

Quelle: BMLFUW BHK – Gruppe 1: 1 – bis 90 Punkte

BHK – Gruppe 1: 91 – bis 180 Punkte BHK – Gruppe 1: 181 – bis 270 Punkte BHK – Gruppe 1: über 270 Punkte

Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage für die Benachteiligten Gebiete ist das zentrale Instrument, um der Berglandwirtschaft die kostenrelevanten Faktoren aus der naturbedingten Benach-teiligung zu reduzieren und auf diesem Weg die Funktionalität dauerhaft zu sichern. Sie ist eine eigenständige Maßnahme im Rahmen der Ländlichen Entwicklung und unter-liegt daher der gemeinsamen Finanzierung zwischen EU und Österreich.

Grundstruktur der Ausgleichszulage

n Differenzierung: Betriebe mit und ohne RGVE

n Flächenbeitrag 1: Flächenbezogener Sockelbetrag (Differenzierung bis 6 ha ) n Flächenbeitrag 2: Flächenbezogene Prämie

n Degression der Ausgleichszulage ab 60 ha bis 100 ha n Differenzierung mit Hilfe des Berghöfekatasters (BHK)

n Flächenbasis: Heimgutfläche und anteilige Almfutterfläche bis maximal 1 ha Ausgleichszulage 2010

Betriebe AZ in Mio € Durchschnitt in €

BHK 0 27.509 31,543 1.147

BHK 1 21.147 53,384 2.524

BHK 2 27.082 96,286 3.555

BHK 3 12.275 56,488 4.602

BHK 4 6.054 33,024 5.455

Gesamt 94.067 270,725 2.878

Quelle: BMLFUW

Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Die Forstwirtschaft ist eng mit der Landwirtschaft verbunden, da in vielen Fällen Land-wirte gleichzeitig auch Wald besitzen. Die Waldbewirtschaftung kann im Rahmen der Ländlichen Entwicklung einen wesentlichen Beitrag zu den neuen Herausforderungen Klimawandel, Erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft und Biodiversität leisten. Die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energieträger und die Versorgung der Gesellschaft mit dem Rohstoff Holz erfordert eine verstärkte Mobilisierung von Holz-reserven. Die LK Österreich fordert, dass die forstlichen Maßnahmen in der LE 2013+

zumindest auf dem bisherigen finanziellen Niveau fortgesetzt werden.