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Entwicklung der internationalen Agrarmärkte

Aus Studien der Europäischen Kommission, der OECD und der FAO wird deutlich, dass die Entwicklung der internationalen Agrarmärkte durch eine immer größer werdende globale Nachfrage geprägt wird. Dies hatte eine Umkehr der jahrzehntelangen Abwärts-entwicklung bei den agrarischen Rohstoffpreisen zur Folge. Gleichzeitig nimmt das landwirtschaftliche Produktivitätswachstum ab, die Produktionskosten erhöhen sich als Folge steigender Energie- und Düngemittelpreise. Weitere Einfl ussfaktoren sind Ex-portbeschränkungen durch Schwellenländer sowie die Abnahme von Ernteerträgen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Die Gründe für die hohe Preisvolatilität wiederum sind darin zu suchen, dass der Agrar-sektor eine starke Abhängigkeit vom Wetter aufweist, wodurch jederzeit Ernteausfälle verursacht werden können, worauf auch Preisentwicklungen sehr sensibel reagieren.

Es wird davon ausgegangen, dass außergewöhnliche Wetterphänomene in ihrer Häu-fi gkeit und Intensität in den nächsten Jahren zunehmen könnten.

Die Landwirtschaft kann kurzfristig kaum auf Veränderungen bei Angebot bzw. Nachfra-ge reagieren, da sie saisonalen ProduktionszwänNachfra-gen unterworfen ist. Die Agrarmärkte reagieren jedoch oft auf Impulse aus anderen Märkten. Vor allem plötzliche Verände-rungen in den Energiepreisen sind meist auch auf den agrarischen Rohstoffmärkten spürbar. Kurzfristige Preisschwankungen werden zudem durch die vermehrten Akti-vitäten auf den Terminbörsen verursacht. Investitionsvolumina und Spekulationen ha-ben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In diesem Zusammenhang gibt es

ProduKtions- und VerBrAuchsentWicKLung

PFLANZLICHE ERZEUGNISSE

auch Forderungen nach einem gänzlichen Verbot von Spekulationen auf agrarische Roh-stoffe. Die G20 sowie die Europäische Union haben in Bezug auf die Regulierung des Derivatehandels bisher nur vorsichtige Schritte unternommen. Dies auch deshalb, da Terminmärkte preisbildend sind und der Risikoabsicherung dienen. Aus dieser Perspek-tive erscheint ihre Existenz berechtigt zu sein.

Global betrachtet, ist eine Änderung in den Lagerhaltungsstrategien feststellbar. Chi-na, die USA und die Europäische Union haben ihre Lagerbestände reduziert, wodurch ein preisstabilisierendes Einschreiten bei kurzfristigen Angebotsschocks nicht mehr in gewohntem Ausmaß möglich ist. Die EU-Kommission scheint zudem langfristig nicht mehr auf ihre gewohnte Interventionslager-Strategie setzen zu wollen und verzichtet dadurch auf ein erprobtes Instrument, um hohe Preisschwankungen abzuschwächen.

Die steigenden Lebensmittelpreise übten neben dem Bereich Energie in den letzten Monaten und Jahren vermehrt Druck auf die Infl ation aus.

PreisentWicKLung

DER WICHTIGSTEN AGRARISCHEN ROHSTOFFE AM US MARKT

ProduKtions- und VerBrAuchsentWicKLung

TIERISCHE ERZEUGNISSE

Aufbau und Bedeutung der WTO

Die WTO hat sich aus dem GATT (General Agreement for Tarifs and Trade) entwickelt.

Der Abschluss der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde im Jahre 1995 beinhaltete die Gründung der WTO (World Trade Organisation). Ziel ist die Regelung und Liberalisierung des globalen Handels. Dementsprechend sollen bisher für auslän-dische Anbieter nur beschränkt zugängliche Märkte für konkurrierende Anbieter geöff-net und qualitative sowie quantitative Handelshemmnisse abgebaut werden. Wichtige Prinzipien der WTO sind dabei das Prinzip der Meistbegünstigung und der Inländerbe-handlung. Nach dem Prinzip der Meistbegünstigung muss ein Land, das einem WTO-Handelspartner besondere Handelsbedingungen einräumt, diese auch allen anderen WTO-Mitgliedsstaaten zugestehen und kann damit also nicht einzelne Staaten bevor-zugt behandeln oder diskriminieren. Das Prinzip der Inländerbehandlung besagt, dass ein Staat in- und ausländische Unternehmen gleich behandeln muss, und eigene (staat-liche wie private) Unternehmen nicht bevorzugt behandeln bzw. diskriminieren darf.

Die WTO regelt nicht nur den Handel mit Industriegütern, sondern auch die Bereiche Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Textilien und Landwirtschaft. Formell ist die WTO eine zwischenstaatliche Organisation, die nach dem Einstimmigkeitsprinzip funktioniert.

Jedes Land verfügt theoretisch also über ein Vetorecht. Das höchste Entscheidungsgre-mium ist die alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz. Die WTO hat ihren Sitz in Genf und derzeit 153 Mitglieder.

Handelsliberalisierungen werden im Rahmen von Verhandlungsrunden (z.B. Uruguay-Runde, Doha-Runde) verhandelt. Ministerkonferenzen finden alle zwei Jahre an wech-selnden Orten statt und sollen grundsätzlich der Entscheidungsfindung dienen, die wiederum nur einstimmig erfolgen kann. Meistens erfolgt die Zustimmung aber durch Akklamation von zuvor ausverhandelten Ergebnissen im Plenum.

Das WTO-Schiedsgericht ist das zentrale Instrument zur Durchsetzung der internationa-len Handelsregeln. Jeder WTO-Mitgliedsstaat kann vor diesem „Gericht“ gegen ande-re Mitgliedsstaaten „klagen“ (Panel). Die Schiedssprüche sind für alle WTO-Mitglieder verbindlich. Somit ist die WTO einer der wenigen internationalen Institutionen, welche über ein funktionierendes Sanktionssystem verfügt und damit über die Verhängung von Strafzöllen oder Ausgleichszahlungen massiven Druck auf die Mitglieder ausüben kann.

WTO-Ministerkonferenz

Höchstes Organ, beschließt Gesamtpaket

Allgemeiner Rat

Vorbereitung der Ministerkonferenzen

WTO-Agrarausschuss/Sondersitzungen

Multilaterale Verhandlungsebene

Europäische Kommision

Verhandlungsführung laut Mandat

Ministerrat (Allgemeiner Rat, Agrarrat)

Erteilt und modifi ziert Verhandlungsmandat

Ausschuss der Ständigen Vertreter

BMWA, BMLFUW

Abstimmung innerhalb der Bundesregierung

Bundesregierung

Beeinfl ussung durch Interessensvertretung, Fachbehörden, Länder, NGOs

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Sonderausschuss Landwirtschaft

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Ausschuss Handelspolitik

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Ratsarbeitsgruppe Verwaltungsausschüsse

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Wto-MeinungsBiLdung

Arbeitsgruppen Ausschüsse

z.B. Agrar, Handel und Umwelt

Allgemeiner Rat TRIPs-Rat GATS-Rat DSB*

WTO-Ministerkonferenz

alle 2 Jahre

GATT

Handel mit Waren

TRIPs

Patente, Marken, Ursprungs-bezeichnungen

Handel mit GATS

Dienstleistungen

DSB

Streitschlichtung

AuFBAu der Wto Sekretariat

Für die EU verhandelt die Europäische Kommission sowohl in der WTO als auch bei bilateralen Handelsabkommen. Für diese Zwecke wird sie von den EU-Mitgliedsstaaten mit einem „Mandat“ ausgestattet. Darin sind die allgemeinen Verhandlungsdirektiven für die EU festgelegt. Diese Mandate können von den EU-Ministern (Agrarminister-rat oder Rat Allgemeine Angelegenheiten = Außenminister) in Form von Schlussfolge-rungen angepasst werden.

Die Europäische Kommission ist ihrerseits verpfl ichtet, mit den EU-Mitgliedstaaten lau-fend Rücksprache zu halten. Dies erfolgt in den wöchentlich stattfi ndenden Sitzungen des Ausschusses für Handelspolitik. Das Ergebnis von Verhandlungen muss vom Rat Allgemeine Angelegenheiten angenommen werden. Durch den Vertrag von Lissabon erhält auch das Europäische Parlament ein Mitspracherecht, kann ein Verhandlungser-gebnis allerdings nur entweder annehmen oder ablehnen.

Doha-Entwicklungsrunde

Nach zweijähriger Pause hat die US-Regierung im Lichte der Wirtschafts- und Finanz-krise beim G-20-Gipfel in Seoul im Herbst 2010 ihr Interesse an einem Abschluss der Verhandlungen signalisiert. Wegen des im Herbst 2011 beginnenden Präsidentschafts-vorwahlkampfes in den USA eröffnet sich davor ein Verhandlungsfenster, während des-sen ein Abschluss der 2001 begonnenen Verhandlungsrunde erzielt werden soll. Basis dafür ist der Stand der im Juli 2008 abgebrochenen Verhandlungen.

Für die österreichische und europäische Landwirtschaft steht viel auf dem Spiel, auch wenn die EU als Folge der Reformen der GAP 2003 und 2008 ihren Verhandlungsspiel-raum vergrößern konnte. Dies spiegelt sich insbesondere bei den internen Stützungen

Wto-notiFiKAtion

INTERNE UNTERSTÜTZUNG

Mrd. €

wieder, die bereits zu zwei Drittel als grüne Maßnahmen notifiziert werden und von Abbauverpflichtungen ausgenommen wären.

Gleiches gilt für Exporterstattungen, die 2009 nur mehr im Ausmaß von knapp 650 Mill. Euro gewährt wurden und damit weit unter den Verpflichtungen liegen. Die größte Gefahr droht beim Importschutz.

n Keine weiteren Konzessionen durch die Europäische Kommission, die in den Verhandlungen im Juli 2008 bereits an die Grenze des für die österreichischen Bauern erträglichen Ausmaßes gegangen ist.

n Den gleichzeitigen Abschluss aller Verhandlungsbereiche im Sinne des „single undertaking“.

n Einen ausreichenden Importschutz für eine angemessene Anzahl an Erzeugnis-sen. Insbesondere Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch, Milcherzeugnisse, Obst und Gemüse sowie Zucker müssen als sensibel eingestuft werden. Dabei muss auch die Spezielle Schutzklausel Anwendung finden.

n Die uneingeschränkte, weder gedeckelte noch gekürzte, Anerkennung der Ein-heitlichen Betriebsprämie als grüne Maßnahme.

n Die Einhaltung der vollen Parallelität beim Abbau sämtlicher Formen der Export-förderung.

n Die Berücksichtigung Nicht-Handelsbezogener Anliegen ebenso wie den Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen.

n Die Beibehaltung der Friedensklausel.

Forderungen der LK Österreich

8 Landwirtschaftskammer Österreich

Aufgaben der bäuerlichen Interessenvertretung sind die Betreuung

der Mitglieder, die Vertretung gegenüber dem Staat und anderen

Berufsgruppen sowie die Mitwirkung an Staatsaufgaben.

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