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D ORFERNEUERUNG IM B URGENLAND .1 T ECHNISCHE B ESCHREIBUNG

3 BEST PRACTISE FÖRDERUNGSMODELLE

3.4 D ORFERNEUERUNG IM B URGENLAND .1 T ECHNISCHE B ESCHREIBUNG

Die einzelnen Förderungsmaßnahmen basieren im Wesentlichen auf der Burgenländischen Dor-ferneuerungs-Verordnung 2003, deren §1 die Dorferneuerung als die Verwirklichung folgender Ziele in einer Gemeinde definiert:

„1. die Dörfer und die ländlich geprägten Orte sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits- und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben und erneuert werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohner verbessert werden sollen;

2. die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden.“

Zur Realisierung dieser Ziele werden in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung folgende Maßnahmen gefördert:

ein Dorferneuerungsplan;

die Realisierung aller oder einzelner im Dorferneuerungsplan vorgesehener Maßnahmen;

Projekte mit nachhaltiger Wirkung für das Dorfgebiet;

Ortsbildpflege und Fassadenerneuerung.

Die Förderung besteht jeweils in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen sowie Dorf-erneuerungspreisen an einzelne Gemeinden, beteiligte Gemeinden in Planungsregionen sowie die jeweiligen Projektträger. In wichtigen Angelegenheiten der Dorferneuerung hat die Landes-regierung als Fachbeirat Experten, insbesondere aus den Bereichen Raumplanung, Wirtschaft, Ökologie, Architektur, Kultur, Soziologie und Landschaftsplanung, heranzuziehen.

Ein wichtiges Instrument zur Realisierung einer günstigen Dorfentwicklung stellt der Dorferneue-rungsplan dar. Dieses Gesamtkonzept wird unter Einbeziehung der Bevölkerung in Form einer örtlichen Arbeitsgruppe vom Gemeinderat beschlossen und enthält die auf Grundlage einer um-fassenden Bestandsaufnahme und -analyse (örtliche Besonderheiten und Erfordernisse, Ist-Zustand) entwickelte Darstellung des wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und baulichen Soll-Zustandes eines Dorfes sowie die zur Verwirklichung dieses Soll-Zustandes erforderlichen Maßnah-men aufzuzeigen. Dazu zählen insbesondere MaßnahMaßnah-men:

zur Sicherung und Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Grundlagen und Struktur-verbesserung;

120 zur Nutzung örtlicher bzw. regionaler Energiequellen;

zur soziokulturellen Erneuerung;

zur Verbesserung und Beruhigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse;

zur Verbesserung der Infrastruktur;

der Dorfökologie, der dorfgemäßen Gestaltung des Wohnumfeldes und der Landschaftsgestaltung;

Wesentlich ist die Übereinstimmung des Dorferneuerungsplans mit den bestehenden Instrumen-ten der örtlichen Raumplanung (v.a. dem Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, örtlichem Entwicklungskonzept) sowie, sofern erforderlich, deren Verbesserung.

Das Land fördert die Planungskosten für den Dorferneuerungsplan einer Gemeinde mit einem nichtrückzahlbaren Beitrag von bis zu 20 Prozent der durch die Konzeption der Dorferneuerung entstandenen und anerkannten Kosten (maximal Euro 10.000,-) bzw. bis zu 25 Prozent der Kos-ten (maximal Euro 18.000,-), sofern sich einzelne Gemeinden zu einer gemeinsamen Planungs-region zusammenschließen.

Projekte zur Realisierung des Dorferneuerungsplans werden mit nichtrückzahlbaren Beiträgen in Höhe von maximal 30 Prozent der erwachsenen und anerkannten Kosten für die Realisierung von Projekten einzelner Gemeinden bzw. bis zu 35 Prozent der Kosten für die Realisierung in gemein-samen Planungsregionen gewährt, wobei die Gesamtheit der Förderungen mit 50 Prozent der Gesamtkosten limitiert ist.

Als Projekte mit nachhaltiger Wirkung für das Dorfgebiet werden jene definiert, welche die „wirt-schaftliche, soziale und kulturelle Weiterentwicklung der Gemeinden längerfristig gewährleisten und geeignet sind, eine hohe Lebens- und Versorgungsqualität der Bevölkerung sowie positive Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse und eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Ortsbewohner herbeizuführen.“

Sie werden durch die Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen in Höhe von bis zu 35% der Kosten gefördert, wobei wiederum die Gesamtheit der Förderungen mit 50% der Kostensumme limitiert ist.

Neben Maßnahmen aufgrund der (umfassenden) Dorferneuerungsplanung fördert das Land ortsbildgerechte umfassende Maßnahmen am Baukörper sowie die Erneuerung bzw. Neugestal-tung von Fassaden an ortsbildprägenden Bauobjekten, sofern deren Alter zumindest 20 Jahre und seit einer letzten Förderung mindestens 20 Jahre verstrichen sind. Erfasst sind entweder Objektgruppen bzw. ganze Fassadenzeilen oder Einzelprojekte, die das regional charakteristi-sche und historisch gewachsene Ercharakteristi-scheinungsbild der Bau- und Siedlungsstruktur einer Sied-lung oder eines SiedSied-lungsteils bewahren.

Die Förderung besteht in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen zum (ortsbildgerech-ten) Mehraufwand und beträgt bei Einzelobjekten bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten

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(maximal Euro 3.000,-) und bei größeren Objekten, wie z.B. Schulen oder Gemeindehäusern, ebenso maximal 50 Prozent der zusätzlichen Kosten, jedoch ohne betragliche Obergrenze.1 Die Vergabe von Dorferneuerungspreisen honoriert Bemühungen und Beiträge zur Erreichung der im Rahmen der umfassenden Dorferneuerung und Ortsbildpflege entwickelten Ziele, wobei vor allem ökonomische, ökologische, kulturelle und ästhetische Aspekte umfassende Maßnah-men berücksichtigt werden. Die Bewertung der einzelnen Projekte erfolgt durch eine Fachjury, deren Mitglieder seitens der Landesregierung aus den Fachbereichen Dorferneuerung, Raum-planung, Architektur, VerkehrsRaum-planung, Denkmalwesen, Fremdenverkehr, Kultur und Gemein-dewesen bestellt werden, unter Vorsitz des Landesamtsdirektors

Das Ausmaß der Dorferneuerungspreise reicht von Euro 750,- (Errichtung von besonders orts-bildprägenden Gebäuden, ortsbildgerechte Sanierung oder Umgestaltung eines Gebäudes) bis zu Euro 7.500,- für die Realisierung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Dorfer-neuerungsplans.

3.4.2 E

NTWICKLUNG UND

W

IRKUNG

Ziel der umfassenden Dorferneuerung im Burgenland ist die Stärkung des ländlichen Raums durch nachhaltige Verbesserung der jeweils örtlichen Lebensverhältnisse in ökologischer (Stei-gerung der Umweltqualität), ökonomischer (Stei(Stei-gerung der Standortqualität), sozialer und kultu-reller (Steigerung von Kommunikation, Identität und Kreativität) sowie architektoni-scher/baulicher (Steigerung der Wohnqualität) Hinsicht.

Ausgehend von der intensiven Neubautätigkeit seit Mitte der siebziger Jahre und dem damit verbundenen „Aussterben der weißen Dörfer“ entwickelte sich ab den achtziger Jahren zuneh-mend ein Streben nach neuerlicher Findung identitätsstiftender Merkmale und kultureller Ge-meinsamkeiten, begleitet von der Entdeckung des Dorfes als günstigem, jedoch ausbaufähigem Lebensraum.

Positiv wirkt vor allem die Einbeziehung von Entscheidungsträgern auf Landes- und Gemeinde-ebene sowie der Dorfbevölkerung. Eine breite Aufgabenverteilung fördert Verantwortung, Moti-vation und Effizienz (Kontrolle). Die Bildung örtlicher mitverantwortlicher Fachbeiräte führt am ehesten zur Realisierung von für die Dorfentwicklung günstigen Maßnahmen.

1 Im Rahmen von gemeinsamen Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten oder denkmalwürdigen Objekten und Ensembles durch Bund, Land und Gemeinde ist der Landesförderungsbeitrag mit einem Fünftel der Gesamtkosten begrenzt.

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4 BENCHMARKING DER FÖRDERHÖHEN BEI