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BMAA – Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Im Dokument Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Seite 97-102)

2 Förderungen Bund

Seit 1. Jänner 2005 traten neue Richtliniender Jugendförderung in Kraft

2.8 BMAA – Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik Minoritenplatz 8, A-1014 Wien

Tel: +43 (5) 01150-0, Fax:+43 (5) 01159-0

2.8.1 Förderungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit via Austrian Development Agency

Die Austrian Development Agency ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt dem GmbH-Recht. Alleiniger Gründer und Eigentümer ist der Bund, als Eigentümervertreter gegenüber der ADA fungiert das Außenministerium.

Die Austrian Development Agency (ADA) sorgt seit 1.1. 2004 für die Abwicklung der Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit.

Austrian Development Agency Zelinkagasse 2, A-1010 Wien Tel. +43 (0)1 90399-535

2.8.1.1 Neue Kooperationsinstrumente: Entwicklungspartnerschaften und Unternehmenspartnerschaften

Mit zwei neuen Kooperationsinstrumenten setzt der Bereich Wirtschaft und Entwicklung in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit einen neuen Akzent.

Entwicklungspartnerschaften sind gemeinsame Vorhaben von privaten Unternehmen und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in beiderseitigem Interesse. Die ADA agiert als Partner von Unternehmen oder auch Kammern und Verbänden bei der

Realisierung von entwicklungspolitisch relevanten Projekten im Umfeld der unternehmerischen Tätigkeit.

Weitere Informationen:

http://www.ada.gv.at/up-media/1306_richtlinie_entwicklungspartnerschaften.pdf

Unternehmenspartnerschaften sind Kooperationen zwischen Unternehmen in Europa und in Entwicklungsländern, also Business-to-Business-Projekte. Gefördert werden

unternehmerische Aktivitäten wie Joint Ventures, Outsourcing, Zulieferverträge, Know-how Transfer, gemeinsames Marketing, Managementverträge, Franchisingabkommen, die einen konkreten entwicklungspolitischen Mehrwert erzielen.

Weitere Informationen:

http://www.ada.gv.at/up-media/1307_richtlinie_unternehmenspartnerschaften.pdf

2.8.1.2 Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hilft Flutopfern

Nach der verheerenden Flutkatastrophe stellt auch die Österreichische

Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) Gelder für den Wiederaufbau zur Verfügung. Projekte in den betroffenen Regionen in Südasien und Ostafrika werden mit insgesamt rund zwei Millionen Euro unterstützt. Diese Mittel werden über die Austrian Development Agency (ADA), das Unternehmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, vergeben und abgewickelt.

Finanziert werden einerseits kurzfristige Hilfsmaßnahmen, anderseits längerfristige Aktivitäten zum Wiederaufbau. Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen können entsprechende Vorhaben bei der Austrian Development Agency einreichen.

Gesamtkoordination und Ansprechpartnerin für NGOs:

Dipl.Ing. Johanna Mang

mailto:[email protected] +43 (0)1 90399-535

Ansprechpartner für Unternehmen:

Dr. Günther Schönleitner

mailto:[email protected]

Infotelefon Wirtschaft & Entwicklung: +43 (0)1 90399- 577

Weitere Informationen:

http://www.ada.gv.at/view.php3?f_id=7262&LNG=de&version=

2.8.1.3 Kofinanzierung von Projekten in Südosteuropa, Osteuropa und Zentralasien

Für Nichtregierungsorganisationen gibt es seit Juni 2004 eine neue Möglichkeit der Kooperation mit der Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (OEZA).

Erstmals können Vorhaben in den Partnerländern in Südosteuropa, Osteuropa und Zentralasien kofinanziert werden.

Einreichtermine: jeweils 31.3. und 30.9. eines Jahres.

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen

• Beschäftigung,

• öffentliche Verwaltung sowie

• Soziales und Umwelt.

Schwerpunkte sind

• Konfliktprävention und Versöhnung,

• Menschenrechtserziehung,

• Bekämpfung von Menschenhandel,

• Stärkung von Sozialeinrichtungen und

• Eindämmung von HIV/Aids.

Der Höchstbeitrag der OEZA beträgt 73.000,- Euro pro Einzelvorhaben. Der maximale Förderanteil beträgt 75 % der gesamten Projektkosten.

Weitere Unterlagen und fachliche Beratung für die Antragstellung:

Kommunalkredit Public Consulting, Andrea Schmid Tel. 01/31631-440, mailto:[email protected].

2.8.1.4 Kofinanzierung von Projekten österreichischer Initiativen Anspruchsberechtigt sind private RechtsträgerInnen wie Vereine, Stiftungen,

nichtgewinnorientierte Unternehmen, Gebietskörperschaften wie Länder, Städte und Gemeinden sowie Gewerkschaften mit Sitz in Österreich.

Der Projektpartner im Süden sollte eine vor Ort ansässige gemeinnützige Organisation mit entsprechender Struktur sein. In Ausnahmefällen können auch Ministerien, Behörden der lokalen Selbstverwaltung oder andere dezentrale Akteure als lokale Partner auftreten.

Förderungskriterien

Kofinanziert werden Vorhaben, die insbesondere den Grundbedürfnissen der ärmsten Bevölkerungsschichten entsprechen und darauf abzielen,

• die Selbsthilfekapazität der Begünstigten zu erhöhen,

• die begünstigte Bevölkerung an der Planung und Durchführung als Partnerin beteiligen,

klar definierte Ziele haben, die innerhalb einer angemessenen Frist verwirklicht werden können.

Die Vorhaben konzentrieren sich außerdem geografisch auf:

• Programmländer (Schwerpunktländer: Äthiopien, Burkina Faso, Kap Verde, Mosambik, Uganda, Nicaragua, Ruanda und Bhutan oder Kooperationsländer:

Burundi, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kenia, Namibia, Nepal, Pakistan, Senegal, Simbabwe, Südafrika und Tansania)

• Globalbereich, das sind außereuropäische Entwicklungsländer, die vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD definiert wurden.

Kofinanzierungsschlüssel

Die Finanzierung der Projektkosten wird zwischen der Trägerorganisation und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium geteilt, wobei die Mitfinanzierung durch andere öffentliche Stellen möglich ist.

100 % der direkten Projektkosten werden wie folgt finanziert:

Vorhaben in Programmländern:

• Trägerorganisation (Eigenmittel): mind. 15 %

• Trägerorganisation oder sonstige Förderungen von Gebietskörperschaften oder anderen EU-Ländern (keine Bundesministerien): max. 35 % Zuschuss der

Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium bzw. Anteil von Bundesmitteln: max. 50 %

Vorhaben im Globalbereich:

• Trägerorganisation (Eigenmittel): mind. 15 % Trägerorganisation / sonstige Förderungen von Gebietskörperschaften oder anderen EU-Ländern (keine Bundesministerien): max. 60 %

• Zuschuss der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium bzw. Anteil von Bundesmitteln: max. 25 %

Der Beitrag der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium kann 73.000,- Euro pro Einzelprojekt bei einer dreijährigen Laufzeit nicht übersteigen.

Einreichfristen

Anträge können jeweils bis zum 30. April bzw. der 31. Oktober eines Jahres eingereicht werden. Förderentscheidungen werden durch eine Kommission jeweils im Juni und Dezember getroffen.

Antragsformulare für Kofinanzierungsprojekte zum Download: Kommunalkredit Public Consulting http://www.publicconsulting.at/

Beratung und Information

Im Auftrag der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium prüft und begleitet die Kommunalkredit Public Consulting die Kofinanzierungsprojekte.

Kommunalkredit Public Consulting Türkenstraße 9, 1090 Wien

Mag. Andrea Schmid, Tel. 01/31631-440,

mailto:[email protected]

2.8.1.5 Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Österreich

Projekte von Gruppen und Organisationen aus Österreich, die der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Österreich dienen, können aus Mitteln der ÖEZA gefördert werden. Mindestens 15 % Eigenmittelanteil der Trägerorganisation ist dafür erforderlich.

Beratung, Information und Abwicklung

Im Auftrag der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium prüft und begleitet KommEnt diese Projekte. Die Anträge können jeweils zum 1. März und 1.

September eines Jahres eingereicht werden.

KommEnt - Gesellschaft für Kommunikation und Entwicklung Sigmund-Haffner-Gasse 18/1, A-5020 Salzburg

Tel. 0662 / 84 09 53 - 0

Verträge: http://komment.nikt.at/dokumente/vertraege.htm

2.8.1.6 Förderung von Kleinprojekten

Kleinprojekte der Entwicklungszusammenarbeit von lokalen und kommunalen Nord-Süd-Gruppen und anderen Initiativen der Solidaritätsarbeit in Österreich können bis max. 3.634,-Euro über den Microprojektefonds gefördert werden. In der selben Höhe gibt es Förderungen für Gender- und Frauenprojekte.

Beratung, Information und Abwicklung

Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit (vidc) Möllwaldplatz 5/3, 1040 Wien

Swanhild Montoya, Mag. Renate Semler Tel: 01-713 35 94-0, mailto:[email protected]

http://www.vidc.org/vidc/abwicklung/vidc.htm?microprojekte.htm~content

2.9 BMBWK – Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und

Im Dokument Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Seite 97-102)