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Allg. zur Behindertenmilliarde

Im Dokument Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Seite 81-84)

2 Förderungen Bund

2.6 BMSG - Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

2.6.1 Allg. zur Behindertenmilliarde

2.5.10 Innovatives System Bahn – ISB (FFG)

Es ist Ziel des Impulsprogramms, der Industrie und den mit ihr über die Technologiemärkte kooperierenden nationalen Systembetreibern und Forschungseinrichtungen eine

Unterstützung bei der Forschung und bei der Entwicklung dieser neuen Technologien zu bieten.

Nächste Ausschreibung geplant 2. Halbjahr 2005.

Mehr dazu unter:

http://www.fff.co.at/view.php?docid=2622

2.5.11 Förderung im Bereich Energietechnologie

Für den Bereich Erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz wurde mit der Homepage:

http://energytech.at/willkommen.html

ein in virtuelles Schaufenster und Informationsmedium geboten werden. energytech.at bietet einen Überblick über Förder- und Technologieprogramme in Österreich und der EU mit den Schwerpunkten

• Forschung,

• Entwicklung,

• Demonstrations- und Pilotprojekte.

Alle energierelevanten Landes- und BundesFörderungen, sowie alle Energieberatungsstellen finden Sie hier:

http://www.eva.ac.at/esf/index.htm

2.6 BMSG - Bundesministerium für soziale Sicherheit,

Dienstleistung für Arbeitgeber und verstärkte Förderung der behindertengerechten Umwelt gesetzt werden.

Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen behinderter Menschen ergriffen werden.

Weitere Informationen:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0053&doc=CMS1056528779097

2.6.1.1 Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung

Projektförderung

Auf Grund der schwierigen Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung wurde seitens der österreichischen Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive zur

Eingliederung dieses Personenkreises in den Arbeitsmarkt gestartet.

Eine Vielzahl von Fördermaßnahmen auch im Projektbereich ermöglichen die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eingliederung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Förderbare Projekte Maßnahmen zur Integration:

• Entwicklung von Projekten der begleitenden Hilfe am Arbeitsplatz (job coaching)

• Aufbau von Nachreifungsprojekten für behinderte Jugendliche

• Verstärkter Ausbau von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten

Begleitende Maßnahmen:

• Erleichterung des Zuganges zu Informations- und Kommunikationstechnologien

• Verstärkte Förderung der behindertengerechten baulichen und technischen Aus-stattung von Betrieben und Arbeitsplätzen (investive Maßnahmen).

• Ausbau der Projekte der Arbeits-, Jugendarbeits- und Berufsausbildungsassistenz

• Aufbau der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz

Weitere Informationen

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0056

2.6.1.2 Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln im Bereich der allgemeinen Fürsorge für Projekte der Behindertenhilfe und Pflegevorsorge

Förderbare Projekte/Kosten

Im Wesentlichen werden dabei u.a. folgende Maßnahmen finanziell unterstützt:

Qualitätssicherung durch fachspezifische Weiterbildungsveranstaltungen wie z.B.:

Schulungen für das Betreuungspersonal und Vereinsmitarbeiter,

Führung von Service-, Informations- oder Koordinationsstellen

• Aufbau, Betreuung und Vernetzung von Landes- bzw. Selbsthilfegruppen,

• Bereitstellung fachspezifischer Informationen und Technologien für behinderte Menschen (z.B.: Herausgabe von Fachzeitschriften, Broschüren, Erstellung von Publikationen, etc.),

• gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für Probleme von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen.

Gefördert werden können Lohn- und Sachkosten, soweit sie dem Projekt zuordenbar sind, sowie ein Verwaltungskostenpauschale und Basisinvestitionen.

Art und Umfang der Förderung Kostenzuschuss

Kriterien

Durch die Vergabe der genannten Förderungsmittel soll die Durchführung von Projekten auf folgenden Gebieten unterstützt werden:

Behindertenhilfe

Pflegevorsorge

Die genannten Förderungen werden an gemeinnützige Organisationen der freien Wohlfahrtspflege gewährt.

Ansuchen um die Förderung

Ansuchen um diese Förderung sind an das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, Sektion IV, Stubenring 1, 1010 Wien zu richten.

2.6.1.3 Integrative Betriebe

Integrative Betriebe sind Einrichtungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, bei denen aber eine wirtschaftlich

verwertbare Mindestleistungsfähigkeit vorliegt.

Zur Errichtung, zum Ausbau und zur Ausstattung eines Integrativen Betriebes kann eine Förderung aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds gewährt werden, soweit es dem Integrativen Betrieb nicht möglich ist, diese Investitionen aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Voraussetzung ist, dass sich das jeweilige Land an der Förderung mit einem gleich hohen Betrag beteiligt. Die in weiterer Folge erforderlichen betriebsüblichen (Re-)Investitionen sind vom Integrativen Betrieb selbst zu erwirtschaften.

Richtlinien finden Sie unter:

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/6/9/7/CH0062/CMS1057915462370/richtlinien_i ntegrative_betriebe_(rib).doc

Infos:

http://www.wegweiser.bmsg.gv.at/

2.6.1.4 Förderung von Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Förderzweck

Zum Zwecke der nachhaltigen Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt sowie zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze können Unterstützungen bei der Wohnraumschaffung (Wohnförderungen) nach Maßgabe dieser Richtlinien und nach Maßgabe der Mittel gewährt werden.

Wer kann Förderungen bekommen?

Menschen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer

Sinnesbehinderung, die auf Grund der Art oder des Ausmaßes ihrer Behinderung ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können. Hiezu zählen auch lernbehinderte sowie sozial und emotional gehandikapte Jugendliche zwischen dem 13. und dem vollendeten 24. Lebensjahr sowie

Gemeinnützige private Einrichtungen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Fördervoraussetzungen

• Eine Wohnförderung ist nur möglich, wenn für die Erlangung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes oder für die Sicherung der Beibehaltung des Arbeitsplatzes ein Wohnungsbedarf vorliegt. Dies ist glaubhaft zu machen.

• Eine Wohnförderung ist nur zulässig, sofern keine anderen Förderungsmöglichkeiten bestehen.

Förderbare Maßnahmen

Gefördert werden kann die Errichtung von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung durch gemeinnützige private Einrichtungen nach Punkt 4.2, die ihrem in den Arbeitsmarkt integrierbarem Klientel für einen maximal auf die Dauer der mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Zusammenhang stehenden Ausbildung befristeten Zeitraum Wohnraum zur Verfügung stellen.

Wohnförderungen direkt an Menschen mit Behinderung sind zur Finanzierung des

Eigenmittelanteils oder zur Adaptierung des Wohnraums sowie zur behindertengerechten Ausstattung von Wohnungen möglich.

2.6.2 Förderungen für Unternehmen mit behinderten

Im Dokument Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (Seite 81-84)